Ein ernstes Thema, mit dem sich niemand so recht beschäftigen möchte. Und doch ist es sehr wichtig!

Passieren kann jedem von uns jederzeit etwas. Meistens sind dann die Erben nicht bereit oder nicht in der Lage für die vorhandenen Tiere des Verünglückten zu sorgen. Das bedeutet meistens Endstation Tierheim oder sogar den Tod der geliebten Tiere.

Sie haben Zeit Ihres Lebens, die Möglichkeit einen Erben einzusetzen mit der Auflage, für Ihr Tier zu sorgen. Seien Sie aber sorgfältig bei der Auswahl, und setzen Sie zusätzlich ein Kontrollorgan (Testamentsvollstrecker) ein. Nur so können Sie sicher sein, daß im Fall des Falles für Ihr Tier wirklich in Ihrem Sinne bestens gesorgt wird.

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihren und/oder unseren Tieren langfristig helfen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Vorsorge durch

ein Legat

ein Testament

einer Schenkung auf den Todesfall

zugunsten von

Animal Help Austria

                

                 
Selbstverständlich kümmern wir uns auf Wunsch des Erblassers auch um vorhandene Tiere!

Nur durch ein ordnungsgemäß abgefasstes und damit rechtsgültiges Testament stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen wirklich direkt und ohne steuerlichen Abzug den Tieren zugute kommt und was mit Ihren Tieren zu geschehen hat, also wer von Ihnen mit der Pflege Ihrer Lieblinge beauftragt wird.

Für Informationen und Hilfe bei der Abwicklung wenden Sie sich bitte an Ihren Vertrauensanwalt.

 

 

   Das einzig Wichtige im Leben  
sind die Spuren von Liebe,
die wir hinterlassen,
wenn wir weggehen.

Albert Schweitzer

 

 

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